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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) 🇩🇪 & 🇬🇧

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung gemäß dem überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotelzustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Ja, zahlungspflichtig buchen“ zustande.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. zu sterben. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltender Steuern und lokaler Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel eine Kulturförderabgabe oder Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate dauert.

3.4 Wurde die Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine übernommene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarte Vergütung zu verlangen.

3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziffer 3.5 für etwaige und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, sofern eine solche nicht bereits umfassender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („No Show“)

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels lösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die zusätzlichen Kosten anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Kosten pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit berechtigter Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist ebenfalls nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausdrücklich zurückzutreten, insbesondere falls

  • – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende möglicherweise die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder verschwiegen wesentliche Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
  • -ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorhanden.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen paushalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, WIRD das Hotel bei Kenntnis oder auf unerwartete Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer besonderen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Sofern dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Schaden auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte folgt das Hotel nur nach Maßgabe der vollständigen Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post- und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vollständigen Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 gefallen sind, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben. 

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 gemäß der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmeverträge (AGBH 8.1) 🇬🇧

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmeverträge (AGBH 8.1) 🇬🇧

1 Einsatzgebiet

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Kündigungsrecht gemäß § 540 Abs. 1) Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde

2. Vertragsschluss, Vertragsparteien

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Erfolgt die Buchung über die hoteleigene Webseite, kommt der Vertrag durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ zustande, der die Reservierung und die Zahlungsverpflichtung des Kunden bestätigt.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die vom Kunden in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind örtliche Abgaben wie die örtliche Kurtaxe, die der Gast nach dem Gemeinderecht selbst schuldet.
Bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Vertragsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

3.4 Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3.6 In begründeten Fällen, beispielsweise bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, residence Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen Höhe der vereinbarten Vergütung. 

3.7 Ferner ist das Hotel berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht besteht oder Sicherheit wurde bereits gemäß Ziffer 3.5 und/oder 3.6 oben geleistet oder geleistet.

3.8 Der Kunde kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder aufrechnen.

3.9 Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung an den Kunden einverstanden.

4. Widerruf/Kündigung („Stornierung“) durch den Kunden Nichtinanspruchnahme der Hotelleistungen „No Show“

4.1 Eine einseitige Auflösung des mit dem Hotel geschlossenen Vertrages durch den Kunden ist nur möglich, wenn im Vertrag ausdrücklich ein Widerrufsrecht vereinbart wurde oder ein gesetzliches Widerrufs- oder Kündigungsrecht besteht. 

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden eine kostenfreie Frist zum Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde dieses Recht nicht innerhalb der vereinbarten Frist gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.3 Ist ein Widerrufsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Widerrufs- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer und ersparte Aufwendungen hat das Hotel anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel die ersparten Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie bei Pauschalarrangements mit Fremdleistungen 90 %, bei Halbpension 70 % und bei Vollpension 60 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorstehende Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Widerruf durch das Hotel

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, bei Anfragen anderer Kunden zum Vertragsinhalt vom Vertrag zurückzutreten reservierte Zimmer zurückzuziehen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Widerruf nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend, wenn dem Kunden eine Option eingeräumt wurde und sonstige Anfragen vorliegen und der Kunde nach Rückfrage des Hotels und angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Das Hotel ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.

5.3 Ferner steht dem Hotel das Recht zu, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • – Zimmer und Flächen unter schuldhafter unrichtiger oder irreführender oder unterlassener Angabe wesentlicher Tatsachen reserviert werden; in diesem zusammenhang kann der begriff materiell die identität des kunden, die zahlungsfähigkeit des kunden oder den zweck der zahlung bedeuten residence;
  • – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich bzw. der Organisation des Hotels zuzurechnen ist; 
  • – der Zweck oder Grund des Aufenthalts gegen geltendes Recht verstößt;
  • – ein Verstoß gegen Ziffer 1.2.

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Steht dem Hotel im Falle des Widerrufs gemäß vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden zu, kann das Hotel diesen pauschal geltend machen. In diesem Fall gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart.

6.2 Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

6.3 Am vereinbarten Abreisetag stehen die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr zur Verfügung. Nach diesem Zeitpunkt ist das Hotel wegen verspäteter Räumung des Zimmers berechtigt, für die darüber hinausgehende Nutzung des Zimmers bis 50:18 Uhr 00 % des vollen Logispreises in Höhe von 90 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen 18% nach 00:XNUMX Uhr (Preis laut Preisliste). Vertragliche Rechte des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein Anspruch auf Nutzungsentgelt oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es haftet ferner für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nichts Abweichendes geregelt ist, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen vom Kunden unverzüglich vorgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten im Wert von über 800 Euro oder sonstige Vermögensgegenstände im Wert von über 3.500 Euro einzubringen wünscht, ist mit dem Hotel ein gesonderter Verwahrungsvertrag abzuschließen.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder gefahrener Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1 Sätze 4 bis 7.1.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden nimmt das Hotel Post- und Warensendungen entgegen, lagert und versendet auf Wunsch gegen Entgelt. Das Hotel haftet insoweit nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1 Sätze 4 bis 7.1.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Gerichtsstand Köln. Das Hotel kann den Kunden jedoch nach seiner Wahl auch an seinem Sitz verklagen. Dies gilt auch für nicht von Satz 1 erfasste Kunden, wenn sie keinen Sitz oder Ort haben residence in einem EU-Mitgliedstaat.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Das Hotel weist entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.